I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1. Name und Rechtsform
Unter dem Namen „Verband Schweizerischer Elektrokontrollen“ nachstehend VSEK genannt, besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) als Schweizer Dachverband. Der Verband organisiert sich in mehreren Sektionen die Regional verankert sind. Die vorliegenden Statuten der Sektionen bilden eine Ergänzung zu den schweizerischen Statuten, damit die Sektionsgeschäfte Ordnungsgemäss erledigt werden können. Die Vorgaben von Auftritt und Logo sind vom Dachverband zu übernehmen.
Art. 2. Formalien
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Nichtsdestoweniger Beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Art. 3. Version
Die Statuten der Sektion ZH-SH sind nur in der deutschen Version geschrieben.
Art. 4. Sitz
Der Sitz ist der Wohnort des Sektionspräsidenten.
Art. 5. Sektionsgebiet
Das Sektionsgebiet umfasst die beiden Kantone Zürich, Schaffhausen, March und Höfe.
Art. 6. Zweck
Der Sektionsverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gemäss den schweizerischen Statuten des Dachverbandes.
Als Ergänzung zu diesen bezweckt die Sektion:
- Stellen von Anträgen und Fassen von Beschlüssen gegenüber der Dachorganisation
- Koordination und Förderung der Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder in der Sektion
- Durchführung und Förderung der Aus- und Weiterbildungskursen über Fragen und Auslegung von Regeln der Technik sowie anderen Verordnungen, Reglementen und deren Weisungen und deren Anwendung in der Sektion
- Förderung des Erfahrungsaustausch und der Pflege der Kollegialität unter den Mitgliedern in der Sektion
- Unterstützt mit Informationsbeiträgen den Dachverband im Bereich der Publikation
- Regelmässige Information der Mitglieder betreffend technische Neuheiten aus der Elektrizitätswirtschaft, Elektrotechnik und Qualitätsstandards insbesondere der elektrischen Installationen im Zusammenhang mit deren Sicherheit
- Die periodische Herausgabe von Publikationen für alle Mitglieder